Dein Weg zum Führerschein

Anmeldung

Anmelden kannst Du Dich immer während der Öffnungszeiten in der Fahrschule, dienstags von 16.00 bis 17.30 Uhr und freitags von 15.30 bis 17.00 Uhr.
Lass Dich bei uns umfassend und kompetent beraten. Das persönliche Gespräch ist wichtig, denn nur so werden wir den richtigen Weg zu Deinem Ziel Führerschein finden und Du erhälst dabei genau die passende Unterstützung. Triff Deine Entscheidung in aller Ruhe.

Den Führerschein macht man eigentlich nur einmal. Daher solltest Du beachten:
Hast Du ein gutes Gefühl, gefällt Dir das Umfeld? Frage auch bei Freunden nach oder schaue ins Internet.

 

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Hast Du Dich für die Fahrschule MIKO & CO entschieden?
Dann können wir ja loslegen.
Den Antrag für die Führerscheinstelle bekommst Du in der Fahrschule, gerne auch gleich ausgefüllt mit Deinen persönlichen Daten.
Rostocker reichen diesen dann persönlich beim Stadtamt in der Südstadt ein.

Die Öffnungszeiten findest du hier.

Folgende Anlagen gehören zum Antrag

  • biometrisches Passbild
  • Sehtest nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung in erster Hilfe
  • Beiblätter (nur für BF 17)

Noch nichts vorhanden? Kein Problem, wir kennen kostengünstige Anbieter.

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Preise

Der Führerschein ist Dein Ticket, auf den Straßen dieser Welt deine Ziele schnell zu erreichen. Aber was kostet Dich der Führerschein eigentlich?

Die Kosten für die Führerscheinausbildung sind von vielen Faktoren abhängig, darunter Deine gewünschte Ausbildungsklasse und die Anzahl der auf dem Weg zur Prüfung absolvierten Fahrstunden. Die Gesamtkosten hängen letztendlich von deinen persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten ab.

Wenn Du Dich für ein bestimmtes Ausbildungsmodell entschieden hast, dann nimm gleich Kontakt zu uns auf und wir erstellen Dir Dein persönliches Informationspaket.

Führerscheinklassen Zweiräder

Führerschein für Mofas
  • 1.) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
  • 2.) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
  • Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie
Führerscheinklasse AM
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
  • Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie und Praxis
Führerscheinklasse A1
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
  • eingeschlossene Führerscheinklassen: AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie und Praxis
Führerscheinklasse A2
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
  • eingeschlossene Führerscheinklassen: A1, AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie und Praxis
Führerscheinklasse A
  • 1.) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h.
  • 2.) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
  • Mindestalter bei a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Führerscheinklasse A2
  • Das Mindestalter bei 2.)  beträgt 21 Jahre
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: A2, A1, AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie und Praxis

Führerscheinklassen Vierräder

Führerscheinklasse B
  • Kfz bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zG). Bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
  • Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre: bei Begleitetem Fahren BF17 oder bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie und Praxis
Führerscheinklasse B96
  • Kfz bis 3,5 t und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zG). Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
  • Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre: bei Begleitetem Fahren – BF17 – oder bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: keine
Führerscheinklasse BE
  • Kombination aus einem Zugfahrzeug der Führerscheinklasse B und einem Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
  • Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre: bei Begleitetem Fahren – BF17 – oder bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praxis
BF17

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre für B, BE und B96

Theoretischer Unterricht

Der Unterricht findet in hellen Räumen, in locker entspannter Atmosphäre statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Unterricht mit modernen digitalen Medien soll Dir das Lernen und Verstehen leicht machen.

Die Anzahl der Theoriestunden in Einheiten von 90 Minuten variiert in den einzelnen Fahrerlaubnisklassen, auch ob Ersterwerb oder Erweiterung.

 

Praktischer Unterricht

Beim praktischen Unterricht sehen wir uns wieder. Alles aus einer Hand eben. Kein Fahrzeugwechsel, keine wechselnden Fahrlehrer!

Die Ausbildung orientiert am curricularen Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. und dient der systematischen und sicheren Ausbildung. Der Ausbildungsstand ist somit jederzeit anschaulich und transparent.

  • Grundstufe
  • Aufbaustufe
  • Leistungsstufe
  • Besondere Ausbildungsfahrten
  • Reife- und Teststufe
  • praktische Prüfung
  • Führerschein

Aufbauseminare für Fahranfänger ASF

Die Fahrschule MIKO & CO bietet regelmäßig (im Wechsel mit anderen Fahrschulen aus der Region) Aufbauseminare für Fahranfänger in der Probezeit an.

Musst Du ein Aufbauseminar absolvieren schaue hier.

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Gesetzliche Mindeststundenzahl - Theorie (Doppelstunden)

Führerschein-
Klasse
Grundstoff (bei Vorbesitz einer Klasse) Zusatzstoff
AM 12 (6) 2
A 1 12 (6) 4
A 2* 12 (6) 4
A* 12 (6) 4
B 12 (6) 2
B 96 150 Min.
BE

* Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben

Fahrschule MIKO & Co

Jawaharlal-Nehru-Str. 31
18147 Rostock

Kontaktdaten

Mobil: 0172 3124200
Telefon: 0381 681571
E-Mail: miko.co@t-online.de

Öffnungszeiten

Dienstag 16.00 – 17.30 Uhr

Freitag     15.30 – 17.00 Uhr

Theorieunterricht

Dienstag und Donnerstag

18.00 – 19.30 Uhr